Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Mit der Beantragung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, kurz AUKM, verpflichten sich Landwirte freiwillig, für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren bestimmte Bewirtschaftungsauflagen auf ihrem Betrieb einzuhalten. Sie können zum Beispiel den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Dünger reduzieren, Tierschutzmaßnahmen umsetzen oder auf Ökolandbau umstellen. Die Zahlungen dürfen geringer ausfallende Erträge lediglich ausgleichen und nicht darüberhinaus honorieren.

Maßgebend sind die Förderrichtlinien der Länder, in denen alle Maßnahmen aufgeführt werden.

Agrarumweltprogramme der Bundesländer

Die DVS hat eine Übersicht über die verschiedenen Agrarumweltprogrammen der Bundesländer in der Förderperiode 2023-27 der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik erstellt.

Sie umfasst Maßnahmensteckbriefe mit Agrarumwelt(klima)maßnahmen, Tierschutzmaßnahmen und Ökolandbauförderung. Außerdem wird auch das österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 aufgegriffen.

Übersicht Agrarumweltprogramme der Länder in der GAP 2023-27 (PDF, 9,1 MB)

Markt-, standortangepasste und umweltgerechte Landbewirtschaftung (MSUL)
MSUL-Maßnahmen sind Teil der GAK. Wenn Bundesländer eine MSUL-Maßnahme in ihrem Land als AUKM anbieten, wird eine Kofinanzierung durch den Bund gewährt.
Zum Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung

Öko-Regelungen
Die AUKM können teilweise auch mit den sogenannten Öko-Regelungen kombiniert werden. Für diese einjährigen Maßnahmen erhalten Betriebe ebenfalls Zahlungen.

Förderangebote der Bundesländer

Kontakt

Camilla Bentkamp
Tel.: 0228 68 45 27 70
Camilla.Bentkamp@ble.de

 

Dr. Jan Freese
0228 68 45 34 77
Jan.Freese@ble.de

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