Förderfähig sind Hard- und Softwaretools der Informations- und Kommunikationstechnologie. Dazu gehören beispielsweise Virtual Reality, Augmented Reality oder Künstliche Intelligenz für Sprachassistenz und Bilderkennung für erlebnisorientierte Besucherinformationen.
Der Fördersatz umfasst in sogenannten Stärker entwickelte Regionen maximal 40 Prozent der Ausgaben, in Übergangsregion maximal 60 Prozent.
Für den Förderschwerpunkt stehen rund acht Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung.