Förderfähig sind investive Maßnahmen auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu gehören zum Beispiel biodiversitätsfördernde Begrünung und Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern.
Die Mindestzuwendung pro (Verbund-)Vorhaben beträgt 500.000 Euro.