Die GAP 2023-2027

Der Weg zur neuen GAP

Mit der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) hat die EU vor Jahrzehnten ein milliardenschweres Förderinstrument etabliert, das strukturell auf zwei "Säulen" aufbaut: Direktzahlungen in der ersten Säule unterstützen landwirtschaftliche Betriebe, während Mittel aus der zweiten Säule, dem ELER, ländliche Regionen stärken sollen.

Die aktuelle Förderperiode geht von 2023 bis 2027 und dauert damit die regulären fünf Jahre.

Allerdings hat die vergangene Periode den eigentlichen Start 2021 um zwei Jahre verzögert. Ein Grund dafür war, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den grundsätzlichen Aufbau der GAP reformiert haben. Sowohl zwischen den EU-Staaten als auch in Deutschland wurden die neuen Regelungen intensiv diskutiert.

Hierbei handelt es sich um eine Darstellung der verteilten Aufgaben und Förderbereiche in beiden Säulen der GAP.

 

 

Der Nationale Strategieplan

Neu ist der sogenannte „GAP-Strategieplan“: Jeder Mitgliedstaat arbeitet einen Plan aus, der nationale Ziele bündelt und Maßnahmen zu deren Umsetzung benennt. Im föderalen Deutschland haben sich Bund und Länder dazu intensiv ausgetauscht.

Direktzahlungen, die aus reinen EU-Mitteln bestehen, sind bundesweit einheitlich. Maßnahmen aus dem ELER gestalten dagegen die Bundesländer. Diese kofinanzieren die Maßnahmen schließlich auch mit Mitteln aus dem nationalen Landeshaushalt. Welche Maßnahmen konkret angeboten werden, kann also regional stark variieren. Mit den sogenannten „Sektorprogrammen“ fördert die EU außerdem die Erzeugung von Obst und Gemüse, Wein, Hopfen und Imkereiprodukten.

Wie viel Geld steckt in den Säulen der GAP?

Deutschland stehen im Zeitraum von 2023 bis 2027 EU-Mittel in Höhe von rund 35 Milliarden Euro zur Verfügung.

 

 

Mehr Umwelt- und Naturschutz in der neuen GAP

Voraussetzungen für die Förderung

Um ab 2023 Direktzahlungen aus der ersten Säule zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Betriebe die sogenannte Konditionalität erfüllen: die „Grundanforderung an die Betriebsführung“ (GAB) und die Standards zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) der bewirtschafteten Flächen.

Die GAB stellt sicher, dass Pflanzenschutz- und Tierwohlregelungen eingehalten werden. Außerdem bezieht sie die Nitratrichtlinie ein, die in den Europäischen Regelungen zum Wasserschutz des Schutzgebietssystems "Natura 2000" verankert ist.

Die GLÖZ-Standards gab es bereits vor 2023: In der neuen Förderperiode gibt es jetzt insgesamt neun Vorgaben, die teilweise verschärft wurden. Die Standards schreiben zum Beispiel vor, Dauergrünland zu erhalten oder eine Mindestbodenbedeckung im Wintere einzurichten. Eine neue Anforderung ist es, Pufferzonen entlang von Gewässern einzuhalten.

Ökoregeln für mehr Umweltschutz in der ersten Säule

Neu ab 2023 sind die Ökoregelungen (ÖR), auch „Eco Schemes“ genannt. Mit ihnen wollen die EU und die Mitgliedstaaten Landwirten Anreize geben, um noch mehr für Natur-, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz zu tun. Die Maßnahmen sind freiwillig und laufen jeweils über ein Jahr. Die erste Säule bietet für sie die finanzielle Grundlage.

Es gibt sieben bundesweit einheitliche Maßnahmen. Diese beinhalten beispielsweise, Flächen für Biodiversität bereitzustellen: So können Landwirte etwa Brachen oder Blühflächen anlegen. Sie produzieren auf diesen Flächen dann keine Lebensmittel mehr, erhalten dafür aber eine Förderung: Für das erste Prozent Ackerland sind 1.300 Euro je Hektar vorgesehen, für das zweite Prozent 500 Euro je Hektar. Für alles ab drei Prozent erhalten die Landwirte 300 Euro je Hektar.

Eine weitere ÖR zum Ackerbau betrifft den Anbau vielfältiger Kulturen: Es gilt, mindestens fünf Hauptfruchtarten anzubauen, zehn Prozent davon müssen Eiweißpflanzen sein. Dafür erhalten Landwirte 30 Euro Förderung je Hektar.

Bewährte Agrarumweltmaßnahmen (AUKM)

Für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen stehen darüber hinaus noch im ELER Fördermaßnahmen bereit – insbesondere die sogenannten „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen" (AUKM). Sie sind in der zweiten Säule angesiedelt und gelten in Deutschland als das traditionelle Instrument, um landwirtschaftlichen Betrieben Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen zu finanzieren. In der neuen Förderphase sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den gleichen prozentuellen Anteil für Agrar- und Klimaschutzmaßnahmen in der zweiten Säule zu verwenden wie bisher. In Deutschland sind das über 30 Prozent.

Jedes Bundesland gestaltet ein entsprechendes Programm aus. Daneben gibt es in vielen Bundesländern spezielle Programme zum Vertragsnaturschutz, also anspruchsvolle Maßnahmen des Arten- und Lebensraumschutzes. Ein weiteres Programm, das in jedem Land umgesetzt wird, ist die Förderung des ökologischen Landbaus.

Zuletzt aktualisiert: Mai 2023

Nach oben