Naturschutzkooperationen

Fördermöglichkeiten

Um den Agrarumweltschutz zu verbessern, wird zunehmen die Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz unterstützt. Die Förderung ist in einigen Bundesländern möglich:

Brandenburg

Projektanträge können für zwei Bereiche gestellt werden:

  • Die Konzepterstellung und das Konzeptmanagement für effektive und standortangepasste Landbewirtschaftung.
  • Aktivitäten der Zusammenarbeit wie Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Veranstaltungen, Pilotvorhaben und Wissenstransfer- und Informationsangebote

Zum Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

Hessen

Eine Zusammenarbeit wird zur verbesserten Wirksamkeit von Agrarumweltmaßnahmen über das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen – kurz HALM - gefördert, in zwei Bereichen:

  •  Erarbeitung von Konzepten
  •  Umsetzung und Begleitung von Konzepten

Zum Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Niedersachsen und Bremen

Förderung über den ELER
Weitere Informationen zu Maßnahme 16 (Artikel 35)

Über die Richtlinie Landschaftspflege und Gebietsmanagement wird die kooperative Zusammenarbeit zum Erhalt der Kulturlandschaft und von Flächen der Agrarlandschaft mit hoher Bedeutung für den Naturschutz gefördert. Die einzelnen Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen werden in diesen Gebieten koordiniert und so in ihrer Effizienz verbessert.

Zum Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Schleswig-Holstein

Förderung über den ELER
Weitere Informationen zu Maßnahme 16 (Artikel 35)

Unterstützt wird die Arbeit derLokalen Aktionen. Betreut werden diese durch die Landeskoordinierungsstelle des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege. Naturschutz, Kommunen und Landnutzer sind innerhalb der Vereine gleichberechtigt vertreten und haben die Umsetzung von Natura 2000 zum Ziel. Gefördert werden Personalkosten sowie die Einrichtung und Nutzung von Geschäftsstellen.

Zum Deutschen Verband für Landschaftspflege

Thüringen

Förderung über den ELER
Weitere Informationen zu Maßnahme 16 (Artikel 35)

Die Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (LFE) wird in verschiedenen Bereichen gefördert. So werden beispielsweise Kooperationen unterstützt, die kurze Versorgungsketten und lokale Märkte etablieren. Auch gemeinsames Handeln mit Blick auf den Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren oder Engagement in sozialen Bereichen sind förderfähig.

Zur Thüringer Aufbaubank

 

So funktioniert der kooperative Agrarumweltschutz bei den Nachbarn.

Zum "Niederländischen Modell"

Auch in Deutschland etablieren sich immer mehr regionale Kooperationen.

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