Innerhalb ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fördert die EU die Entwicklung ländlicher Räume mithilfe des ELER. Die neue Förderphase beginnt 2023. In den Jahren 2021 und 2022, also der Zeit zwischen beiden Förderphasen, bildet eine Übergangsverordnung den formalen Rechtsrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik.
Die Übergangsverordnung regelt zudem die Auszahlung der Agrargelder – rund 8 Millarden Euro – aus dem EU-Wiederaufbaupaket Next Generation EU.
Ein einheitlicher Strategieplan für Deutschland
In Deutschland entschied bislang jedes Bundesland in einem eigenen Programm, wie es die ELER-Gelder einsetzt. Für die neue Förderphase 2021-2027 regelt das ein einheitlicher GAP-Strategieplan für ganz Deutschland. Er enthält auch die jeweiligen Ziele und Maßnahmen, die die einzelnen Bundesländer für sich definieren.
Unser Erklärfilm zeigt, wie es mit der EU-Agrarpolitik in Deutschland weitergeht:
Die zukünftige Ausrichtung der EU-Förderpolitik
Der "Europäische Green Deal" ist der Fahrplan der EU zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Ziel ist es, erster klimaneutraler Kontinent zu werden.
Im Rahmen des "Green Deal" wird die Gemeinsamen Agrarpolitik und damit auch die Förderung durch den ELER-Fonds an Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsziele geknüpft. Hierzu hat die EU im Mai 2020 zwei wichtige Strategien auf den Weg gebracht: Die "Biodiversitätsstrategie 2030" und die "Farm-to-Fork-Strategie".
Mit dem Green Deal reagiert die EU auf Klimawandel und Umweltzerstörung als existenzielle Bedrohungen für Europa. Er soll den Weg zu einer ressourceneffizienten und gleichzeitig wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen.
Der Green Deal bestimmt die zukünftigen Ausrichtung der Förderpolitik der EU. Die Maßnahmen gliedern sich in folgende Bereiche:
Umfassende Informationen zum Green Deal mit Factsheets zu den einzelnen Themenfeldern auf den Seiten der EU-Kommission
Mithilfe konkreter Maßnahmen formuliert sie einen langfristigen Plan zum Schutz der Natur und zur Umkehrung der Schädigung der Ökosysteme.
Die Ziele der Strategie zur Übersicht:
30 Prozent der EU- Land- und Seefläche soll bis 2030 rechtlich geschützt werden.
Ein Drittel hiervon, also 10 Prozent der EU-Land- und Seefläche, soll streng geschützt werden.
Mitgliedstaaten sollen mitteilen, wieviel Fläche sie schützen. Die EU-Kommission prüft nach einigen Jahren, ob es eine gesetzliche Steuerung braucht, um diese Ziele zu erreichen.
Das verbindlich Renaturierungsziel soll bis 2030 eine signifikante Anzahl der zerstörten und kohlenstoffrelevanten Lebensräume wiederherstellen:
Dekontamination von verschmutzen Böden
Wiederherstellung natürlicher Strukturen an 25.000 Kilometern freifließender Flüsse
Pflanzung von 3 Milliarden Bäumen
Ambitionierten Grünpläne für Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern
Mindestens 10 Prozent des Agrarlandes als artenreiche Landschaftselemente ausgestalten.
Durch die Maßnahmen, soll das EU-Lebensmittelsystem gesünder und nachhaltiger werden.
Die Ziele der Strategie zur Übersicht:
Halbierung der Verwendung und des Risikos chemischer Pestizide bis 2030 und zur
Halbierung des Einsatzes gefährlicherer Pestizide bis 2030.
Verringerung der Nährstoffverluste um mindestens 50 % unter Vermeidung rückläufiger Bodenfruchtbarkeit sowie zur
Verringerung des Düngemitteleinsatzes um mindestens 20 % bis 2030.
Den Einsatz von Antibiotika in Viehzucht und Aquakultur bis 2030 um 50 % senken.
Bis 2030 ein Viertel der gesamten landwirtschaftlichen Fläche ökologisch bewirtschaften.
Nährwertkennzeichnung und einen Rahmen für die Kennzeichnung nachhaltiger Lebensmittel entwickeln‚ der ernährungsphysiologischen, klimatischen, ökologischen und sozialen Aspekten Rechnung trägt.
EU-weite Reduzierung der Lebensmittelverschwendung bis 2023. Auf Ebene der Verteilung und des Verbrauchs soll sich die Verschwendung bis 2030 halbieren.
Den Wissenstransfer aus Forschung Innovation voranbringen.
Beide Strategien sind als Gesamtpaket zu sehen, da sie ihre Ziele gegenseitig aufgreifen und weiterentwickeln. Diese Ziele sind aber erst dann verbindlich, wenn sie in den GAP-Strategieplänen der EU-Mitgliedstaaten aufgegriffen werden.
Agrar- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM)
In der neuen Förderphase sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den gleichen prozentuellen Anteil für Agrar- und Klimaschutzmaßnahmen in der zweiten Säule zu verwenden wie bislang. In Deutschland sind das über 30 Prozent. Das Gesamtniveau an Umweltausgaben wird allerdings sinken, denn durch den Brexit steht auch weniger Geld für die zweite Säule (ELER) zur Verfügung.
In der Übergangszeit 2021 und 2022 werden neue Verträge für AUKM mit Laufzeiten von ein bis drei Jahren abgeschlossen. Ausnahmen für längere Verträge gibt es beim Vertragsnaturschutz.
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