Förderfähig sind Kern- und Steinobst sowie weitere Arten wie Walnuss, Esskastanie und Wildobstarten.
Antragsberechtigte können die Anträge ab sofort bei den örtlichen Ämtern für Ländliche Entwicklung stellen.
Die Förderung ist Teil des Bayerischen Streuobstpakts. Für dieses Maßnahmenpaket stellt die Staatsregierung bis 2035 rund 600 Millionen Euro für neue Fördermöglichkeiten, Marketingkonzepte, Verbraucherkampagnen und Forschung zur Verfügung.