Inhalt
Umsetzung der WRRL
Die sehr ambitionierte EU-WRRL hat kein eigenes Finanzierungsinstrument. Es ist vorgesehen, zur Umsetzung der Ziele der WRRL eine Vielzahl existierender Instrumente zu nutzen.
Vereinfachte Darstellung der Zuständigkeiten in den meisten Bundesländern:
Aufgabe | Umsetzer |
|---|---|
Regen-/ Abwasserbeseitigung | Kommunen und Abwasserbeseitiger |
Grundwasserentnahme | Wasserversorger, Landwirtschaft |
Gewässerumbau, -unterhaltung | Unterhaltungs-, Wasser-, Bodenverbände, Eigentümer, Land |
Planaufstellung | Land |
Umsetzung Maßnahmenprogramm | "Alle" |
Ein Grundsatz der WRRL ist, das die Wassernutzer für Wasserdienstleistungen ensprechend ihrer Nutzungsintensität zur Finanzierung herangezogen werden. Der Bereich der breiter gefaßten Wassernutzung, unter die z.B. auch das landwirtschaftliche Flächenmanagement fällt, ist von diesem Prinzip der Kostendeckung befreit. Hier sollen die Ziele kooperativ und durch freiwillige Teilnahme an Maßnahmen erreicht werden.
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz
Finanzierungshinweise
Finanzierungsfibel Hessen
- Förderprogramme zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen (Förderfibel Hessen) 2. Auflage, Stand: Dezember 2009, PDF 1,06 MB
Förderhinweise Niedersachsen
- Infobrief der Wasserrahmenrichtlinien-InfoBörse (wib) Niedersachsen: Rundbrief wib Nr. 8
Umsetzung über Wasserentnehmeentgelte finanzieren
- In einem Artikel in LandInForm 4.2009, S22&23 beschreibt Alexandra Gaulke, welche Möglichkeiten und Probleme es gibt, die WRRL mit Hilfe der Wasserentnehmeentgelten umzusetzen.
- In Niedersachsen gibt es in Grundwasserschutzgebieten eine Kooperative umsetzung (Modellbeschreibung, Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten)
- Umweltbundesamt Forschungsvorhaben: Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe ?, Gegenstand der Untersuchung
Umsetzung mittels der ELER-Verordnung
In einem Artikel in LandInForm 4.2009, S20&21 beschreibt Jan Freese, welche Möglichkeiten und Probleme es gibt, die WRRL mit Hilfe der ELER-Verordnung und der Programme zur Entwicklung der ländlichen Räume umzusetzen.
Umsetzung mittels Eingriffsregelung
Die Ziele und Maßnahmen der WRRL können auch im Rahmen der Eingriffsregelung umgesetzt werden. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat dazu einen Leitfaden mit vielen Beispielen erarbeitet.
