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Umsetzung der WRRL

Die sehr ambitionierte EU-WRRL hat kein eigenes Finanzierungsinstrument. Es ist vorgesehen, zur Umsetzung der Ziele der WRRL eine Vielzahl existierender Instrumente zu nutzen.

Vereinfachte Darstellung der Zuständigkeiten in den meisten Bundesländern:

Aufgabe

Umsetzer

Regen-/ Abwasserbeseitigung

Kommunen und Abwasserbeseitiger

Grundwasserentnahme

Wasserversorger, Landwirtschaft

Gewässerumbau, -unterhaltung

Unterhaltungs-, Wasser-, Bodenverbände, Eigentümer, Land

Planaufstellung

Land

Umsetzung Maßnahmenprogramm

"Alle"

Ein Grundsatz der WRRL ist, das die Wassernutzer für Wasserdienstleistungen ensprechend ihrer Nutzungsintensität zur Finanzierung herangezogen werden. Der Bereich der breiter gefaßten Wassernutzung, unter die z.B. auch das landwirtschaftliche Flächenmanagement fällt, ist von diesem Prinzip der Kostendeckung befreit. Hier sollen die Ziele kooperativ und durch freiwillige Teilnahme an Maßnahmen erreicht werden.

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz

Modellprojekt Leitbetrieb Wasserschutz, Pressemitteilung des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 25.08.2010 (PDF-Datei, 58 KB)

Aktiv für den Gewässerschutz: Landwirte als Versuchstechniker, Artikel aus LandInForm 2.2010 (PDF-Datei, 223 KB)

Finanzierungshinweise

Finanzierungsfibel Hessen

Förderhinweise Niedersachsen

Umsetzung über Wasserentnehmeentgelte finanzieren

  • In einem Artikel in LandInForm 4.2009, S22&23 beschreibt Alexandra Gaulke, welche Möglichkeiten und Probleme es gibt, die WRRL mit Hilfe der Wasserentnehmeentgelten umzusetzen.
  • Umweltbundesamt Forschungsvorhaben: Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe ?, Gegenstand der Untersuchung

Umsetzung mittels der ELER-Verordnung

In einem Artikel in LandInForm 4.2009, S20&21 beschreibt Jan Freese, welche Möglichkeiten und Probleme es gibt, die WRRL mit Hilfe der ELER-Verordnung und der Programme zur Entwicklung der ländlichen Räume umzusetzen.

Umsetzung mittels Eingriffsregelung

Die Ziele und Maßnahmen der WRRL können auch im Rahmen der Eingriffsregelung umgesetzt werden. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat dazu einen Leitfaden mit vielen Beispielen erarbeitet.

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