Inhalt
Hintergrund
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Gemeinschaft ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Mit dem Tag dieser Veröffentlichung fiel der Startschuss für eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirkt.
Ziel der WRRL ist das Erreichen eines guten chemischen und ökologischen sowie mengenmäßigen Zustandes bis 2015 (2027) in allen europäischen Grund- und Oberflächengewässer. Die WRRL zeichnet sich aus durch:
- eine konsequent flächenhaften, auf das Flusseinzugsgebiet bezogener Ansatz,
- ein gewässertypenspezifischer Ansatz,
- ein Monitoring Ansatz mit strengen Ziel und Zeitvorgaben.
Neu ist insbesonder ein sehr strenger Zeitplan, der Die Mitgliedsstaaten sehr in die Pflicht nimmt:
2001 Inkrafttreten der WRRL
2003 Umsetzung in Nationales Recht, Bildung der Flußgebietseinheiten
2004 Bestandsaufnahme der wesentlichen Gwässerparameter
2006 Errichtung des Monitoring-Programms
2009 Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne
2012 Umsetzung der Bewirtschaftungspläne
2015 Zielerreichung (oder Verlängerung der Maßnahmen bis 2021/27)
Die Bestandsaufnahme in Deutschland wurde 2003/04 abgeschlossen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass viele Oberflächengewässer in einem stark veränderten Zustand sind und die Zielerreichung ebenso wie bei vielen beeinträchtigten Grundwasserkörpern bis 2015 nicht gelingen wird. Viel erreicht wurde in der Vergangenheit bereit bei der Beseitigung von sogenannten Punktquellen, also den Einträgen z.B. aus kommunalen Kläranlagen und der Industrie. Mehr zu tun ist noch im Bereich der diffusen Einträge, überwiegend aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen und bei der Herstellung einer ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer z.B. für wandernde Fischarten.
Anfang 2010 haben alle Bundesländer die Maßnahmen- und Bewirtschaftungspläne vorgelegt. Nun geht es um die Umsetzung und Finanzierung der in den Maßnahmenplänen festgelegten Aktivitäten. Erste Pilotprojekte haben Erfahrungen gesammelt. Ein zentrales Element ist die Beteiligung der Akteure, sowohl bei der Aufstellung der Pläne als auch jetzt bei der Umsetzung, da sich Deutschland entschieden hat, nur freiwillige, kooperative Maßnahmen und keine über die existierende Gute Fachliche Praxis/ Cross Compliance hinausgehenden ordnungs- oder fachrechtlichen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der WRRL einzusetzen.
Rechtsgrundlagen
EU-Recht
- EU-WRRL mit Liste der prioritären Stoffe
- EU-Badegewässerrichtlinie (Richtlinientext, Bericht 2009)
- Europäische Richtlinie zum Hochwasserschutz
Bundesrecht
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die 7. Novelle tritt im März 2010 in Kraft
- Artikelgesetz zum Hochwasserschutz
- Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Arbeitshilfen
Länder
- Hessen: Verordnung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (GVBl.-Fassung)
- Niedersachsen: Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
Bewirtschaftungspläne
Die WRRL wird in Flußeinzugsgebieten bearbeitet. Für jedes Gewässersystem gibt es daher eigene Pläne. Bitte wählen Sie entweder das Flußgebietssystem direkt aus, oder steuern Sie die gewünschte Regionen über die Bundesländer an.
Bewirtschaftungspläne von Flußeinzugsgebieten
Bewirtschaftungspläne nach Ländern
- Baden-Würtemberg
- Brandenburg: Elbe und Oder
- Hessen 2009-2015
- Niedersachsen Elbe, Weser, Ems, Rhein
- Schleswig- Holstein Eider, Schlei / Trave, Elbe
- Thüringen
