Inhalt
LIFE+
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich über das Programm "LIFE+" geeinigt. Die LIFE+ Verordnung wurde am 9. Juni 2007 im Amtsblatt veröffentlicht.
Das Programm umfasst alle vier prioritären Bereiche des 6. Umweltaktionsprogramms für die Jahre 2002 bis 2012: Klimawandel, Natur und biologische Vielfalt, Gesundheit und Lebensqualität, Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und Abfall.
LIFE+ umfasst drei Teilbereiche:
- LIFE+ Natur und biologische Vielfalt: Umsetzung der EU-Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie); außerdem Verbesserung der Wissensbasis für die Entwicklung, Bewertung, Überwachung und Evaluierung von Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU in Bezug auf Natur und biologische Vielfalt
- LIFE+ Umweltpolitik und gute Verwaltungspraxis: berücksichtigt die anderen Prioritäten des 6. Umweltaktionsprogramms sowie strategische Konzepte für die Ausarbeitung, Umsetzung und Durchsetzung von Maßnahmen
- LIFE+ Information und Kommunikation in Umweltfragen.
Finanzierung
Das für LIFE+ beschlossene Gesamtbudget folgt der im Frühjahr 2006 über die Finanzielle Vorausschau erzielten Einigung. Für die siebenjährige Laufzeit des Programms (von 2007 bis 2013) sind 1 894 372 000 Euro (in Preisen von 2004) vorgesehen. Es wurde vereinbart, dass mindestens 78 Prozent der Mittel für Projektzuschüsse aufgewendet und die restlichen 22 Prozent von der Kommission für Querschnittsmaßnahmen im Umweltbereich (Folgenabschätzungen, Kommunikation, Betriebszuschüsse für NRO und Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels usw.) ausgegeben werden. Mindestens 50 Prozent der für Projektzuschüsse vorgesehenen Mittel im Rahmen von LIFE+ sollen Naturschutz und biologischer Vielfalt zugute kommen.
Europäische Verwaltung, nationale Prioriätensetzung
Das Programm LIFE+ wird, wie bereits die früheren LIFE-Programme, von der Kommission zentral verwaltet. Die Mitgliedstaaten können nationale Prioritäten nennen, damit die vorgeschlagenen Projekte im Umweltbereich dem jeweiligen Bedarf auf nationaler und regionaler Ebene entsprechen. Neu ist auch, dass durch nationale Mittelzuteilungen anhand verschiedener Kriterien (hauptsächlich Bevölkerungszahl, Natur und biologische Vielfalt) eine angemessene Streuung von Projekten gewährleistet wird. Schließlich wird sich die Kommission auch darum bemühen, dass mindestens 15 Prozent der für Projektzuschüsse vorgesehenen Mittel für transnationale Projekte verwendet werden.
