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Kultur 2007 bis 2013
Der Text ist die Kurzfassung des Artikels von Sabine Bornemann "Kulturraum Europa: Gemeinsamkeiten zeigen, Vielfalt fördern", erschienen im LEADERforum 3.2006 (auf den Seiten 36 bis 37).
Nach den Förderprogrammen KALEIDOSKOP, ARIANE und RAPHAEL (1997 bis 1999), und KULTUR 2000 (2000 bis 2006) beginnt 2007 die dritte Förderperiode für europäische Kulturkooperationen. Für den Zeitraum von 2007-2013 steht dem Programm KULTUR ein Budget von 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Programm KULTUR unterstützt qualitativ hochrangige Projekte aller kulturellen Sparten bei der transnationalen Zusammenarbeit. Ausschlaggebend ist vor allem die europäische Relevanz eines Projektes. Antragsberechtigt sind Organisationen - keine Einzelkünstler - aus über 30 Ländern. Hierzu zählen die demnächst 27 EU-Mitgliedstaaten, die Wirtschaftsraumländer Norwegen, Island und Liechtenstein sowie die Beitrittskandidaten Kroatien und Türkei. Ab 2007 können auch die Westbalkanländer Assoziierungsabkommen beantragen. Alle anderen Staaten, wie z.B. die Schweiz, Israel oder Russland (so genannte Drittländer) können sich als assoziierte Partner an den Kooperationen beteiligen, müssen ihre Kosten jedoch anderweitig decken.
Rechtliche Grundlage der EU-Kulturförderung ist Artikel 151 des europäischen Einigungsvertrags. Ziel ist, zur Entfaltung der Verschiedenartigkeit der europäischen Kulturen beizutragen und gleichzeitig einen gemeinsamen europäischen Kulturraum zu schaffen, um auch mit Hilfe der Kulturförderung die Integration Europas voranzubringen.
Förderbereich 1: Kooperationsprojekte
Gefördert werden Non-Profit-Projekte, die gemeinsam von mehreren Ländern durchgeführt werden. Alle Mitveranstalter beteiligen sich mit mindestens 5 Prozent an den gesamten Projektkosten.
1.1 Mehrjährige Kooperationsprojekte
Hierbei handelt es sich um groß angelegte, strukturierte Kooperationen, in denen sich kulturelle Organisationen aus mindestens sechs Ländern zusammenschließen, um über drei bis fünf Jahre vernetzte Aktivitäten durchzuführen. Hierfür schließen sie ein rechtskräftiges Kooperationsabkommen ab. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent des Projektbudgets betragen, maximal 500.000 Euro pro Jahr.
1.2 Kreative Kooperationsvorhaben
Organisationen aus mindestens drei Ländern erarbeiten kreative, innovative Lösungen, z. B für gemeinsame Ausstellungskonzepte, für neue Restaurierungsmethoden, den Austausch von kulturpädagogischen Erfahrungen, einen neuen Blick auf gemeinsame Geschichte etc. Das Projekt darf bis zu 24 Monate dauern. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent und liegt zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Besondere Kriterien gelten für Übersetzungsprojekte.
1.3 Besondere Maßnahmen
Diese sollen bei den Bürgerinnen und Bürgern Europas das Gefühl der Zugehörigkeit zum gemeinsamen europäischen Kulturraum stärken. Hierunter fallen z.B. öffentlichkeitswirksame Kooperationsprojekte im Rahmen der Kulturhauptstadt Europas, Preisverleihungen sowie Kooperationen mit Drittländern und internationalen Organisationen.
Förderbereich 2: Betriebskostenzuschüsse für Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig sind
Organisation, die ihre Aktivitäten bzw. ihre Mitgliederstruktur europaweit, also in mindestens sieben Ländern haben, können bis zu 80 Prozent ihrer Jahresausgaben als Betriebskostenzuschuss beantragen.
Förderbereich 3: Analysen und Studien
Etwa fünf Prozent des Programmbudgets sind für Analysen und Studien zum Thema europäische Kulturkooperation bzw. die Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen vorgesehen. Förderfähig ist auch die Sammlung, Auswertung und Verbreitung statistischer Daten im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit.
Ansprechpartner
Cultural Contact Point Deutschland
Sabine Bornemann
Christine Wingert-Beckmann
Haus der Kultur c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Weberstr. 59a
53113 Bonn
Tel. (02 28) 2 01 35 -0
info@ccp-deutschland.de
www.ccp-deutschland.de
(Informationen schwerpunktmäßig zum Programm KULTUR, u.a. aktuelle Ausschreibungen und Newsletter-Service)
www.europa-foerdert-kultur.info
(Rechercheinstrument für rund 80 kulturrelevante EU-Programme anderer Politikbereiche)
Der Cultural Contact Point
Der Cultural Contact Point Germany (CCP) ist nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der EU. Das Team des CCP informiert und berät bei der Beantragung entsprechender Zuschüsse bei der EU. Neben den Informationsangeboten im Internet (siehe oben) bietet der CCP auch Vortrags- bzw. Seminarveranstaltungen an. Ratsuchende können sich per Telefon oder E-Mail an den CCP wenden. Als zusätzlichen Service bietet der CCP an, ausgefüllte Antragsformulare des KULTUR-Programms unverbindlich auf Formfehler durchzusehen, bevor sie in Brüssel eingereicht werden. Der CCP ist nicht an der Auswahl der zu fördernden Projekte beteiligt. Diese ist der Europäischen Kommission vorbehalten, die sich dabei von Experten beraten lässt.

Linktipp: BMUK