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Breitband: Neue Fördermöglichkeiten

11.01.2010 Der staatliche Förderzuschuss zum Breitbandausbau steigt auf maximal 500.000 Euro pro Einzelvorhaben. Schon bei einer Versorgungssituation von unter 2 Megabit pro Sekunde ist eine Unterstützung aus Geldern des 25 Millionen Euro umfassenden Fördertopfes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) möglich. Der kommunale Eigenanteil sinkt gleichzeitig auf 10 Prozent und künftig sind auch Planung und Leerrohre-Konzepte förderfähig.
Aus Brüssel gibt es dieser Tage gute Nachrichten für Deutschlands Kommunen, die ihre Breitbandanbindung verbessern oder gar endlich erstmals realisieren möchten. Die EU-Kommission gab Ende Dezember grünes Licht für die attraktivere Bedingungen der Breitbandförderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), die Deutschland zuvor zur Genehmigung vorgelegt hatte. Der Grundsatz gilt ab diesem Zeitpunkt für die Bewilligung von Fördermitteln aus der GAK verpflichtend für alle Bundesländer. Die Länder müssen dazu allerdings ihre entsprechenden Fördergrundsätze anpassen.
Der staatliche Zuschuss zum Breitbandausbau erhöht sich auf maximal 500.000 Euro pro Einzelvorhaben. Der kommunale Eigenanteil sinkt gleichzeitig auf 10 Prozent. Es steht nun an, die rund 25 Millionen Euro Fördergelder des Bundes durch die Länder für Breitband-Internet für Projekte in bisher unterversorgten Gemeinden bzw. Gemeindeverbände auszuzahlen. Eine entscheidende Neuerung dabei: Gefördert werden kann über GAK-Mittel künftig jedes Gebiet mit einem Versorgungsniveau von unter 2 Megabit pro Sekunde. Die Zielgruppe der potenziell Förderberechtigten wurde somit deutlich ausgeweitet.
Förderfähig sind künftig auch der durch Kommunen initiierte Aufbau von Leerrohrsystemen. Diese können für Breitbandinfrastrukturen genutzt werden, indem die privatwirtschaftlichen Anbieter nachträglich dort ihre Kabel einziehen. Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsarbeiten können nach den nun genehmigten Förderbedingugen ebenfalls aus GAK-Mitteln gefördert werden.
Bundesministerin Ilse Aigner zu den neuen Förderbedingungen: www.BMELV.de/...
Genehmigungsschreiben der EU-Kommission: www.breitbandberatungsstelle-sachsen.de/...

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