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Milch, Breitband und mehr: Änderungen bei der Förderung beschlossen

Petra Dietz / pixelio.de

05.05.2009 Die Agrarminister von Bund und Ländern haben Verbesserungen bei der einzelbetrieblichen Förderung beschlossen, die auch Milchviehbetrieben zugute kommen sollen. Auch bei den Agrarumweltmaßnahmen wurden Änderungen beschlossen. Die Kommunen sollen bei der Einrichtung von Breitbandanschlüssen stärker als bisher unterstützt werden. Die Änderungen können nach Genehmigung in Brüssel teilweise noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Die im Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) in verschiedenen Schritten noch für 2009 beschlossenen Änderungen beinhalten u.a. Verbesserungen bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (AFP): So soll der Fördersatz für besonders tiergerechte Haltungsverfahren von 30 Prozent auf 35 Prozent angehoben werden, ebenso das förderfähige Investitionsvolumen. Das Mindestinvestitionsvolumen wird auf 20.000 Euro abgesenkt. Das so geänderte Agrarinvestitionsförderprogramm kann – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission – ab 1. Mai 2009 angewendet werden. Die Breitbandförderung für Kommunen soll von 60 Prozent auf 90 Prozent erhöht werden, um die Wirtschaftlichkeitslücke von Breitband-Netzbetreibern ausgleichen zu können.

Die Beschlüsse des PLANAK müssen nun über die Nationale Rahmenregelung bei der EU-Kommission notifiziert und in die Länderprogramme zur ländlichen Entwicklung integriert werden. Nach Einreichung der Programme können die Länder die verbesserten Förderkonditionen bereits Mitte des Jahres anwenden.

Weiter wurden Änderungen beschlossen, die ab 2010 umgesetzt werden sollen, unter anderem: Die Verbesserung der Förderung von Regionalmanagement im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE), verschiedene Verbesserungen bei infrastrukturellen Maßnahmen (beispielsweise bei der Breitbandversorgung und der naturnahen Gewässerentwicklung) und die Anhebung der Regelobergrenze für Förderungen benachteiligter Gebiete. Außerdem sollen mit dem klimaschonenden Anbau von Körnerleguminosen und dem Anlegen von Grünland-Schonstreifen zwei neue Agrarumwelmaßnahmen bereit gestellt werden.

Mehr Informationen auf www.BMELV.de

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