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Förderung von Unternehmensberatung für KMU
20.08.2008 Seit Anfang Juli 2008 können kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe Zuschüsse für Beratungsleistungen beantragen. Gefördert werden sowohl allgemeine als auch spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung, Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gefördert werden Beratungskosten in Höhe von 50 bzw. 75 % bis maximal 1.500 Euro
Antragsberechtigt sind Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen, im Rahmen der von der EU vorgegebenen Grenzen für Umsatz (< 50 Mio. Euro) oder Bilanzsumme (< 43 Millionen Euro) sowie Anzahl der Beschäftigten (< 250 Mitarbeiter).
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Weitere Informationen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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