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Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops
19.08.2008 Am 27. Juni 2008 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine neue Richtlinie zur Förderung von Informations- und Schulungsangeboten veröffentlicht. Förderfähige Veranstalter, wie Organisationen der Wirtschaft, Verbände, Beratungsunternehmen und selbständige Berater, die überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer schulen und beraten, können Zuschüsse als Kostendeckungslücke beantragen.
Die Abrechung erfolgt für Veranstaltungen auf Stundenbasis, für Workshops teilnehmerbezogen.
Gefördert werden Veranstaltungen von mindestens 6 Stunden Dauer. Die Veranstaltung kann an mehreren Tagen durchgeführt werden. Der Zuschuss beträgt 50 Euro pro Stunde. Höchstens gefördert werden 24 Stunden einer Veranstaltung, die Veranstaltung kann auch länger dauern. Der Höchstzuschuss beträgt 1.200 Euro für 24 Stunden. Voraussetzung ist u.a., dass jeder Veranstaltungsteilnehmer pro Tag (6 Stunden) mindestens 10 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) Teilnahmegebühr bezahlt.
Der Zuschuss für Workshops beträgt maximal 300 Euro je Teilnehmenden. Die Teilnahmegebühr eines Teilnehmenden beträgt mindestens 150 Euro.
- Weitere Informationen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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