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Leader - Das Prinzip
Leader-Schwerpunkt
Die aus dem ELER finanzierten Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum werden somit zusätzlich zu den drei thematischen Schwerpunkten den Schwerpunkt vier, Leader enthalten. In Deutschland werden die Programme von den Bundesländern geschrieben. Durch die Verankerung im Hauptprogramm wird zwar der regionalisierte Entwicklungsansatz gestärkt, jedoch sind auch einige Änderungen im Vergleich zu Leader+ damit verbunden. Neben Änderungen im Detail ist vor allem hervorzuheben, dass die mit der Leader-Methode umgesetzten Projekte generell aus dem Maßnahmenspektrum der drei ELER-Schwerpunkte stammen müssen.
Die hier veröffentlichten Informationen beziehen sich, wenn nicht anders angegeben im Wesentlichen auf die ELER-Verordnung (EG 1698/2005), Art. 61 bis 65 und die ELER-Durchführungsverordnung (EG 1974/2006), Art. 37 bis 39 Die wesentlichen Informationen zu den ELER-Rechtstexten finden Sie unter "ELER 2007 - 2013".
Die Auswahlkriterien für Leader-Regionen sind denen in Leader+ ähnlich:
Gebiete
Leader-Regionen müssen gut abgrenzbare, zusammenhängende ländliche Gebiete sein, die mindestens 5.000, maximal 150.000 Einwohner haben. Die Bundesländer können können diese Grenzen in den Entwicklungsprogrammen weiter eingeschränken. Auch kann bei entsprechender Begründung von diesen Werten nach unten oder oben abgewichen werden. Schwellenwerte für die Bevölkerungsdichte gibt es in den europäischen Vorschriften keine mehr, einige Bundesländer sehen dieses Kriterium jedoch für die Auswahl der Gebiete vor.
Das durch die Strategie abgedeckte Gebiet muss zusammenhängend sein und hinsichtlich der möglichen Akteure, der Mittelausstattung und des wirtschaftlichen Potenzials die ausreichende kritische Masse erreichen, also eine Mindestgröße, um eine nachhaltige Entwicklungsstrategie zu unterstützen.
Lokale Aktionsgruppen als Träger des Bottom-up-Konzepts
Die lokalen Aktionsgruppen (LAG), die das Entwicklungskonzept umsetzen, sollen als öffentlich-private Partnerschaften Leader II/+ Erfahrung gesammelt haben, können sich aber auch als neue Gruppen etablieren. Außerdem muss die LAG die Federführung einem Partner übertragen, der öffentliche Zuschüsse abwickeln kann oder sich in einer rechtlich konstituierten Organisationsform zusammenschließen, die diese Abwicklung sicherstellt.
Im Entscheidungsgremium der LAG, beispielsweise dem Vorstand, müssen Vertreter der Zivilgesellschaft sowie der Wirtschafts- und Sozialpartner zu mindestens 50 Prozent vertreten sein, damit deren Belange ausreichend repräsentiert sind.
Sektorübergreifende und beteiligungsorientierte Strategie
Die lokale Entwicklungsstrategie (auch als regionales Entwicklungskonzept bezeichnet) bezieht sich auf ein nach den genannten Kriterien eindeutig abgegrenztes Gebiet. Träger dieser Strategie ist die LAG. Die Strategie wird unter breiter Beteiligung der relevanten Akteuren vor Ort, ausgearbeitet und umgesetzt werden. Dabei sollen Akteure und Projekte verschiedener Sektoren (beispielsweise Wirtschafts- und Sozialpartner, lokale Wirtschaft, Bürger) berücksichtigt werden. Die Vernetzung in der Region ist besonders wichtig, um Wissen und Handlungsmöglichkeiten zu bündeln und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen.
Projekte in Leader ab 2007
Leader ist methodischer Ansatz und es werden in diesem Rahmen Projekte der in den ELER-Schwerpunkten 1 bis 3 vorgesehenen Fördermöglichkeiten realisiert. Als gesonderte Projekte werden Kooperationsprojekte - ebenfalls aus dem Spektrum der Schwerpunkte 1 bis 3 - und die Arbeit der LAG genannt. Die Projekte werden von den lokalen Aktionsgruppen im Einvernehmen mit der Verwaltungsbehörde (Bewilligungsstellen) ausgewählt.
Lokale Projekte
In den Entwicklungsprogrammen der Bundesländer wird die Frage des Themenspektrums in Leader recht unterschiedlich behandelt. Generell lässt sich sagen, das die Leader-Projekte sich auf das Maßnahmenspektrum des Schwerpunkts 3 konzentrieren werden. Die Mitgliedstaaten können nach Auffassung der EU-Kommission bei ihrer konkreten Programmbeschreibung durchaus Fördermaßnahmen vorsehen, die über die in den ELER-Schwerpunkten genannten Maßnahmen hinausgehen. Diese müssen jedoch den allgemeinen Zielen der drei Schwerpunkte entsprechen. Diese besonderen, abweichenden Fördermaßnahmen sind im Programm zu konkretisieren.
Auch wenn das Maßnahmespektrum in Leader damit im Wesentlichen auf die drei ELER-Schwerpunkte eingeschränkt ist, können andere Inhalte, beispielsweise Vorhaben aus dem Themenspektrum von ESF und EFRE inhaltlich und konzeptionell eingebunden werden. Dies wird auch im nationalen Strategieplan zur ELER-Umsetzung erwähnt.
Gebietsübergreifende und transnationale Kooperation
In der Förderperiode ab 2007 wird es in Leader wieder Kooperationsprojekte geben, und zwar innerhalb eines Mitgliedstaates als gebietsübergreifende und zwischen Gebieten mehrerer Mitgliedstaaten sowie mit Gebieten von Drittländern als transnationale Zusammenarbeit. Kooperationsprojekte können von mindestens zwei Partnern eingegangen werden, von denen mindestens einer eine LAG im Rahmen des Leader-Schwerpunkts ist. Es wird eine federführende LAG bestimmt. Ziel der Zusammenarbeit ist die Realisierung eines gemeinsamen Projekts.
Regionalmanagement / Arbeit der Lokalen Aktionsgruppe
Das Regionalmanagement, also die Arbeit der Lokalen Aktionsgruppe, kann mit einem Anteil von max. 20 % der öffentlichen Gesamtausgaben für die lokale Entwicklungsstrategie gefördert werden. Diesen Anteil können die Programme der Länder einschränken.
Auswahl der Leader-Gebiete durch die Bundesländer
Die Auswahl der Leader-Gebiete durch die Bundesländer muss spätestens zwei Jahre nach Programmgenehmigung abgeschlossen sein. Mehrere Auswahlverfahren innerhalb dieser zwei Jahre sind möglich. Die Auswahl soll offen und transparent sein, d.h. grundsätzlich soll die Beteiligung allen ländlichen Regionen offen stehen. Länder sollen im Programm die beabsichtigte Höchstzahl von LAGs nennen. Die Bundesländer entscheiden, ob Leader flächendeckend im ländlichen Raum oder regional begrenzt (gemäß festgelegter Auswahlkriterien) angewandt wird.
Finanzierung von Leader
Für die Finanzierung des Leader-Schwerpunkts sieht die ELER-Verordnung einen Mindestanteil von 5 Prozent des gesamten Budgets des jeweiligen Entwicklungsprogramms vor.
Die maximale EU-Beteiligung an den förderfähigen Projektkosten ist für den Leader-Schwerpunkt 55 Prozent (80 Prozent in Konvergenzgebieten) und damit genauso hoch wie im Schwerpunkt 2, aber höher als in den ELER-Schwerpunkten 1 und 3 (50/75 Prozent).
Unterschiede zu Leader+
Die wesentlichen Unterschiede zwischen Leader als methodischem Schwerpunkt in ELER und der Gemeinschaftsinitiative Leader+ kurz zusammen gefasst:
- Leader ist kein eigenes Programm mehr, aber der regionale Ansatz ist gestärkt, da Leader im Hauptprogramm verankert und finanziell (relativ) besser ausgestattet ist,
- das Projektspektrum des Leader-Schwerpunkts ist im Vergleich zu Leader+ thematisch weniger vielfältig, da auf ELER-Maßnahmen beschränkt. Der Leader-Ansatz kann andere Förderpolitiken jedoch inhaltlich und konzeptionell einbinden,
- bei der Auswahl der Gebiete besteht größere Flexibilität, da in der Verordnung kein Dichtekriterium genannt ist. Dadurch sind neue Formen regionaler Partnerschaften denkbar, beispielsweise Stadt-Umland-Partnerschaften
- die maximale EU-Beteiligung ist höher 55 Prozent, (80 Prozent in Konvergenzgebieten) als in Leader+,
- für Leader gelten jetzt die gleichen Regeln für Verwaltung, Begleitung und Bewertung wie für Maßnahmen aus den anderen Schwerpunkten der ELER-Verordnung.

EU-Kommission