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Europäischer Fischereifonds (EFF)
Fischerei-Boot in der Nordsee
Bild: European Community, 2008
Der europäische Fischereifonds (EFF) zur nachhaltigen Fischerei- und Aquakulturwirtschaft in Europa unterstützt zum einen die Flottenanpassung, um die Fischwirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen und zum anderen auch sowohl den Schutz als auch die Verbesserung der Umwelt. Außerdem wird von den Strukturveränderungen besonders betroffenen Gebieten bei der Diversifizierung ihrer wirtschafltichen Basis besonders geholfen.
Der Europäische Rat hat sich am 19. Juni 2006 auf die Endversion des Verordnungstextes geeinigt. Die gesamten Mittel für den EFF belaufen sich auf 3,8 Mrd. EUR. Die Gelder sind für die folgenden genannten fünf Prioritäten bestimmt.
- Unterstützung der Flotte bei der Anpassung der Fangkapazitäten und des Fischereiaufwandes an die verfügbaren Fischbeständen;
- Unterstützung der verschiedenen Zweige der Fischwirtschaft;
- Beihilfe für Organisation, die im allgemeinen Interesse des Sektors tätig werden
- nachhaltige Entwicklung der fischereiabhängigen Gebiete (Schwerpunkt 4)
- technische Hilfe für die Mitgliedstaaten, um die Bereitstellung der Fördermittel zu erleichtern.
Die Mitgliedsstaaten sind in der Gewichtung der einzelnen Förderprioritäten flexibel und können sich auch auf weniger als fünf Förderachsen beschränken.
Nützliche Links:
- Pressemitteilung der EU-Komission zum EFF
- Nachhaltige Entwicklung der Fischereigebiete, Entwicklung des Schwerpunktes 4 innerhalb der operationellen Programme, Tagung 26-27 Juni 2006 in Porto (Portugal), dazu die Arbeitspapiere und Präsentationen
- Wichtige Gundlage der Tagung war folgendes Arbeitspapier der Komission: Nachhaltige Entwicklung der Fischereigebiete: Leitfaden für die Umsetzung von Schwerpunkt 4 des EFF

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