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ELER-Hintergrund

Europäische Politik für ländliche Räume 2007 - 2013 (ELER)

Mit dem von der Europäischen Kommission am 14. Juli 2004 veröffentlichten Vorschlag zur ELER-Verordnung und der politischen Einigung des Agrarministerrates im Juni 2005 über die Inhalte der neuen Verordnung für den ländlichen Raum beginnt ein neues Kapitel in der Diskussion der europäischen Politik für ländliche Räume. 

Parallel zu den Vorschlägen für die neuen Strukturfondsverordnungen bildet die ELER-Verordnung die Grundlage für die als Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bezeichnete ländliche Entwicklungspolitik Europas für die Jahre 2007 bis 2013. Die Erste Säule der GAP hat das Ziel, durch Marktregulierung und Direktzahlungen das Basis-Einkommen der Landwirte zu sichern. Als Ergebnis der Reform von 2003 werden die vordem auf die Produktion bezogenen Zahlungen sukzessive auf ein flächenbezogenes System umgestellt ("Entkopplung"). Diese Zahlungen werden (teilweise) geknüpft an die "Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen" (Cross Compliance), z.B. Qualitätsstandards. Außerdem ermöglicht die "Modulation" die Übertragung von Mitteln von der Ersten auf die Zweite Säule.

Die zweite Säule der europäischen Agrarpolitik stärkt die Landwirtschaft in ihrer Funktion für Land und Umwelt und unterstützt die Entwicklung der ländlichen Gebiete. 

Quelle: EU-Kommission, Fact Sheet "Die EU-Politik zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums 2007 - 2013" (2007)

In der neuen Förderperiode werden bewährte Elemente wie der Leader-Ansatz erhalten bleiben, wenn auch in veränderter Form als Teil der Hauptprogramme und nicht mehr als eigenständige Gemeinschaftsinitiative. Näheres hierzu finden Sie hier.

Politik für ländliche Räume als Teil der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie

Als Teil der Agenda 2000 wurde die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik etabliert. Mit der EU-Erweiterung 2004 wurde die Bedeutung der ländlichen Entwicklung als wichtiges Politikfeld unterstrichen. Gemäß der OECD-Klassifizierung leben in der EU-25 mehr als die Hälfte der Bevölkerung in ländlichen Räumen, die wiederum knapp 90 Prozent der Fläche der Europäischen Union ausmachen.

Von der OECD werden dabei ländliche Gemeinden mit einer Bevölkerungsdichte unter 150 Einwohnern pro Quadratkilometer klassifiziert. In einem zweiten Schritt werden dann auf regionaler Ebene (NUTS 3) die Gebietskategorien abgegrenzt: 

  • ländliche Gebiete (`predominantly rural´), Anteil der in ländlichen Gemeinden lebenden Menschen über 50%,
  • Übergangsregionen (`intermediate´), Anteil der in ländlichen Gemeinden lebenden Menschen 15 - 50% und
  • städtische Regionen (`predominantly urban´), Anteil der in ländlichen Gemeinden lebenden Menschen unter 15%.

Eine Karte mit den nach dieser Definition klassifizierten ländlichen Regionen in Europa kann dem Anhang der "Strategischen Leitlinien" entnommen werden.

Wie die anderen europäischen Politikbereiche folgt auch die Politik für ländliche Räume den Grundsätzen für nachhaltige Entwicklung der Europäischen Union gemäß den Strategien

  • von Lissabon, nach der die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten, wissensbasierten Wirtschaftraum werden und
  • Göteborg, mit der ein neuer Schwerpunkt auf Umweltschutz und nachhaltigere Entwicklungsmuster gesetzt werden soll.

Daraus leitet sich einerseits die Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in ländlichen Räumen ab, andererseits die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und die Sicherung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Mehr dazu finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.

Die Maßnahmen der Zweiten Säule sollen nicht zuletzt die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Ersten Säule begleiten und ergänzen.

ELER-Verordnung

Die ELER-Verordnung wurde im September 2005 endgültig beschlossen. Die Verordnung sieht einen weitgehend einheitlichen Programmplanungs-, Finanzierungs- und Bewertungsrahmen vor. Alle Maßnahmen sollen im Unterschied zur laufenden Periode ab 2007 nur noch aus einer Quelle, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER), finanziert werden. Das vereinfacht die Auszahlungs-, Bewertungs- und Kontrollverfahren, kann aber beispielsweise im Falle von Leader durchaus zu einer thematischen Einschränkung führen, da Projekte aus dem ESF- oder EFRE-Bereich möglicherweise nicht mehr ohne weiteres förderfähig sind.

Zielsetzung der Verordnung

In der Verordnung werden drei allgemeine Ziele für die ländliche Entwicklung formuliert, die jeweils einer der drei Schwerpunktachsen entsprechen.

Als querschnittsorientierte methodische Achse wird es die Leader-Achse geben (Achse IV). Leader ist damit keine eigene Initiative mehr, sondern Teil des jeweiligen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum. Diese vierte Achse hat keinen direkten Bezug zu einem einzelnen Ziel, sie soll vielmehr übergreifend über alle drei Ziele wirken.

Jede der drei thematischen Schwerpunktachsen enthält neben Unterzielen ein breit gefächertes Maßnahmenbündel, mit denen in den Achsen I und II im Wesentlichen sektorale und in der Achse III stärker auf den Raum bezogene Ziele verfolgt werden.

Zu den sektoralen Maßnahmen gehören in der Achse I vor allem:

  • Stärkung der Humanressourcen
  • Investitionsförderung für Land- und Forstwirtschaft

und in der Achse II:

  • Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebieten
  • Beihilfen für Bewirtschaftungsbeschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft, z. B. durch Tier- oder Umweltschutz.

Den raumbezogenen Ansatz verfolgen insbesondere Maßnahmen wie

  • Diversifizierung der der ländlichen Wirtschaft (u.a. Gründung neuer Kleinstunternehmen, Förderung des Fremdenverkehrs)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum (Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung, Dorferneuerung und -entwicklung, Bewahrung des ländlichen Erbes)

Programmplanung und -umsetzung

Programmplanung und -umsetzung sollen in einem dreistufigen Prozess erfolgen: Auf der Basis der vom Rat festgelegten "Strategischen Leitlinien der EU" erstellen die Mitgliedstaaten jeweils ein nationales Strategiepapier, das den Rahmen, die politischen Prioritäten für die nationalen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes darstellt. In Deutschland sind das die Programme der Bundesländer. Das nationale Strategiepapier soll u.a. gewährleisten, dass die Programme zur Umsetzung der ELER-Maßnahmen mit anderen Politiken, z.B. denen der Strukturfonds oder nationalen Maßnahmen - in Deutschland denen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) - kohärent sind.

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