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ELER-Finanzierung

Der Europäische Rat hat sich beim Gipfel im Dezember 2005 auf eine Finanzierung des EU-Haushalts für den Zeitraum von 2007 bis 2013 geeinigt. Rund 862 Milliarden Euro stehen für den genannten Zeitraum zur Verfügung. Infolge der verweigerten Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Finanzkompromiss ergaben Nachverhandlungen eine Erhöhung des EU-Haushalts um vier Milliarden Euro. Insgesamt beläuft sich damit das EU-Budget 2007-2013 auf 866,4 Milliarden Euro.

Für die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den ELER sind 69,75 Milliarden Euro eingeplant (ohne Modulationsmittel, also die Mittel, die von der Ersten in die Zweite Säule umgeschichtet werden) und damit deutlich weniger als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag mit 88 Milliarden Euro. Auch der abgelehnte Luxemburger Kompromissvorschlag vom Juni 2005 sah mit 73 Milliarden Euro mehr Mittel vor als jetzt geplant. Die Erhöhung des EU-Haushalts als Folge der Nachverhandlungen hat keine Auswirkungen auf die Finanzausstattung des ELER.

Die Europäische Kommission hat die jährliche Aufteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007 bis 2013 festgelegt. Die Entscheidung der EU-Kommission vom 12.9.2006 finden Sie hier.

Für Deutschland bedeutet der Finanzkompromiss, dass im Zeitraum 2007 - 2013 insgesamt weniger EU-Mittel für die ländliche Entwicklung als bisher zur Verfügung stehen. Folgende Tabelle zeigt die EU-Mittel, die je Bundesland, also für jedes Entwicklungsprogramm und das Programm der Nationalen Vernetzungsstelle, zur Verfügung stehen. Weitere Details zur Finanzausstattung der Entwicklungsprogramme der Länder finden Sie hier.

ELER-Mittel nach Entwicklungsprogrammen

ELER-Mittel nach Entwicklungsprogrammen

Programm

Konvergenzmittel*

Nichtkonvergenzmittel,
obligatorische Modulation und Tabakmittel

zusätzliche Mittel Health Check

Summe

Mio Euro für den Zeitraum 2007 bis 2013 insgesamt

BW

----

610,7

65,4

676,2

BY

----

1.253,9

158,6

1.412,6

BB+BE

716

346,5

1.062,5

1.139,6

HE

----

218,4

32,5

250,9

MV

631,7

250,3

93,0

975,1

NI+HB

198,6

616,8

159,6

975,0

NW

----

292,5

76,6

369,1

RP

----

245,3

30,2

275,5

SL

----

28,3

2,9

31,2

SN

589,5

337,3

64,0

990,8

ST

585,5

232,0

86,4

903,9

HH

----

25,3

1,4

26,7

SH

----

237,7

64,5

302,2

TH

451,0

241,7

54,8

747,6

DVS

1,6**

1,8

----

3,4

D

3.173,9

4.938,5

967,2

9.076,3

**Auch von den Konvergenzmitteln wird ein Abzug für die Nationale Vernetzungsstelle gemacht. Eine separate Verbuchung und Zuordnung dieses Betrages zu den Konvergenzregionen ist im Haushaltsvollzug nicht möglich.

BW = Baden-Württemberg, BY = Bayern, BB+BE = Brandenburg + Berlin, HE = Hessen, MV = Mecklenburg-Vorpommern, NI+HB = Niedersachsen + Bremen, NW = Nordrhein-Westfalen, RP = Rheinland-Pfalz, SL = Saarland, SN = Sachsen, ST = Sachsen-Anhalt, HH = Hamburg, SH = Schleswig-Holstein, TH = Thüringen, DVS = Nationale Vernetzungsstelle, D = SUMME Deutschland

*Zur Abgrenzung der Konvergenzgebiete siehe Neugestaltung der Strukturpolitik

 

Finanzierung der ELER-Schwerpunkte

In der ELER-Verordnung ist festgelegt, dass für jeden der vier Schwerpunkte ein Mindestanteil des Gesamtbudgets an ELER-Mitteln im ländlichen Entwicklungsprogramm vorgesehen sein muss. Dieser Mindestanteil beträgt für die Schwerpunkte 1 und 3 jeweils zehn Prozent, für den Schwerpunkt 2 25 Prozent und für den Leader-Schwerpunkt fünf Prozent. Den Mitgliedstaaten (in Deutschland den Ländern) steht es frei, diesen Anteil je nach inhaltlicher Priorität zu erhöhen.

Beteiligungssätze

Die vorgeschlagenen maximalen Beteiligungssätze der EU an der ELER-Förderung sind 50 Prozent für die Schwerpunkte 1 und 3 (in Konvergenzgebieten 75 Prozent) sowie 55 Prozent für den Schwerpunkt 2 und für Leader (in Konvergenzgebieten 80 Prozent). Nähere Informationen zur Neuabgrenzung der Fördergebiete finden Sie hier.

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