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ELER-Finanzierung

Der Europäische Rat hat sich beim Gipfel im Dezember 2005 auf eine Finanzierung des EU-Haushalts für den Zeitraum von 2007 bis 2013 geeinigt. Rund 862 Milliarden Euro stehen insgesamt für den genannten Zeitraum zur Verfügung. Infolge der verweigerten Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Finanzkompromiss ergaben Nachverhandlungen eine Erhöhung des EU-Haushalts um vier Miiliarden Euro. Insgesamt wird sich damit das EU-Budget 2007-2013 auf 866,4 Milliarden Euro belaufen.

Für die ländliche Entwicklung durch den ELER sind jetzt 69,75 Milliarden Euro eingeplant (ohne Modulationsmittel, also die Mittel, die von der Ersten in die Zweite Säule umgeschichtet werden) und damit deutlich weniger als im Kommissionsvorschlag mit 88 Milliarden Euro. Auch der abgelehnte Luxemburger Kompromissvorschlag vom Juni 2005 sah mit 73 Milliarden Euro mehr Mittel vor als jetzt geplant. Die Erhöhung des EU-Haushalts als Folge der Nachverhandlungen hat keine Auswirkungen auf die Finanzausstattung des ELER.

Die Europäische Kommission hat die jährliche Aufteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007 bis 2013 festgelegt. Die offizielle Pressemitteilung dazu vom 12.9.2006 finden Sie hier.

Für Deutschland bedeutet der Finanzkompromiss, dass im Zeitraum 2007 - 2013 insgesamt weniger EU-Mittel für die ländliche Entwicklung als bisher zur Verfügung stehen. Folgende Tabelle zeigt die EU-Mittel, die je Bundesland, also für jedes Entwicklungsprogramm und das Programm der Vernetzungsstelle, zur Verfügung stehen. Weitere Details zur Finanzausstattung der Entwicklungspläne der Länder finden Sie hier.

ELER-Mittel nach Entwicklungsprogrammen

ELER-Mittel nach Entwicklungsprogrammen

Programm

Konvergenzmittel*

Nichtkonvergenzmittel,
obligatorische Modulation und Tabakmittel

Summe

Euro für den Zeitraum 2007 bis 2013 insgesamt

BW

----

610.737.020

610.737.020

BA

----

1253.943.708

1.253.943.708

BR+BE

716.003.398

346.500.053

1.062.503.451

HE

----

218.372.452

218.372.452

MV

631.766.069

250.307.464

882.073.533

NI+HB

198.619.619

616.762.822

815.382.441

NW

----

292.474.453

292.474.453

RP

----

245.252.223

245.252.223

SL

----

28.274.694

28.274.694

SN

589.506.080

337.302.024

926.808.104

ST

585.460.237

232.020.618

817.480.855

HH

----

25.346.456

25.346.456

SH

----

237.703.913

237.703.913

TH

451.063.505

241.686.191

692.749.696

DVS

1.618.863**

1.795.193

3.414.056

D

3.174.037.771

4.938.479.284

8.112.517.055

**Auch von den Konvergenzmitteln wird ein Abzug für die Nationale Vernetzungsstelle gemacht. Eine separate Verbuchung und Zuordnung dieses Betrages zu den Konvergenzregionen ist im Haushaltsvollzug nicht möglich.

BW = Baden-Württemberg, BA = Bayern, BR+BE = Brandenburg + Berlin, HE = Hessen, MV = Mecklenburg-Vorpommern, NI+HB = Niedersachsen + Bremen, NW = Nordrhein-Westfalen, RP = Rheinland-Pfalz, SL = Saarland, SN = Sachsen, ST = Sachsen-Anhalt, HH = Hamburg, SH = Schleswig-Holstein, TH = Thüringen, DVS = Nationale Vernetzungsstelle, D = SUMME Deutschland

*Zur Abgrenzung der Konvergenzgebiete siehe Neugestaltung der Strukturpolitik

Finanzierung der ELER-Schwerpunkte

In der ELER-Verordnung ist festgelegt, dass für jeden der vier Schwerpunkte ein Mindestanteil des Gesamtbudgets des ländlichen Entwicklungsprogramms vorgesehen sein muss. Dieser Mindestanteil beträgt für die Schwerpunkte 1 und 3 jeweils zehn Prozent, für den Schwerpunkt 2 25 Prozent und für den Leader-Schwerpunkt fünf Prozent. Den Mitgliedstaaten (in Deutschland den Ländern) steht es frei, diesen Anteil je nach inhaltlicher Priorität zu erhöhen.

Sechs Länder wenden den größten Anteil ihrer ELER-Mittel für den Schwerpunkt 2 auf. Fünf Länder haben für den Schwerpunkt 1 die meisten Mittel reserviert, während in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt für den Schwerpunkt 3 der größte Anteil vorgesehen ist. Die Verteilung der kofinanzierten öffentlichen Ausgaben auf die Maßnahmen in den Länderprogrammen kann folgender Tabelle entnommen werden: Mittelverteilung auf die Maßnahmen in den Länderprogrammen

Beteiligungssätze

Die vorgeschlagenen maximalen Beteiligungssätze der EU an der ELER-Förderung sind 50 Prozent für die Schwerpunkte 1 und 3 (in Konvergenzgebieten 75 Prozent) sowie 55 Prozent für den Schwerpunkt 2 und für Leader (in Konvergenzgebieten 80 Prozent). Nähere Informationen zur Neuabgrenzung der Fördergebiete finden Sie hier.

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