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ELER (2007 - 2013)
Die ELER-Verordnung ist die rechtliche Grundlage für die als Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bezeichnete Politik für ländliche Räume Europas in den Jahren 2007 bis 2013 (Näheres siehe Hintergrund). Parallel zu den neuen Strukturfondsverordnungen wurde die ELER-Verordnung als weitgehend einheitlicher Programmplanungs-, Finanzierungs- und Bewertungsrahmen vorgelegt. Alle von der EU unterstützten Maßnahmen der ländlichen Entwicklung werden ab 2007 im Unterschied zur abgelaufenen Periode nur noch aus einer Quelle, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER), finanziert. Für Deutschland stehen zusammen mit Modulations- und Tabakmitteln rund acht Milliarden Euro an ELER-Mitteln für den Zeitraum 2007 bis 2013 zur Verfügung (mehr unter ELER-Finanzierung).
Die ELER-Programmplanung und -umsetzung erfolgt in einem dreistufigen Prozess: Auf Basis der vom Rat festgelegten "Strategischen Leitlinien der EU" und der ELER-Verordnung erstellen die Mitgliedstaaten jeweils ein nationales Strategiepapier, das die politischen Prioritäten für die nationalen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes darstellt. In Deutschland sind das die Programme der Bundesländer. Das nationale Strategiepapier soll unter anderem gewährleisten, dass die Programme zur Umsetzung der ELER-Maßnahmen mit anderen Politiken, beispielsweise denen der Strukturfonds oder nationalen Maßnahmen (in Deutschland denen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, GAK) kohärent sind.
In der ELER-Verordnung werden drei allgemeine Ziele für die ländliche Entwicklung formuliert, die jeweils einem der drei Schwerpunkte entsprechen. Jeder der drei thematischen Schwerpunkte enthält neben Unterzielen ein breit gefächertes Maßnahmenbündel. Die Schwerpunkte 1 und 2 verfolgen im Wesentlichen sektorale, der Schwerpunkt 3 stärker auf den Raum bezogene Ziele.
Als querschnittsorientierten, methodischen Schwerpunkt wird es Leader geben. Leader ist damit keine eigene Initiative mehr, sondern Teil des jeweiligen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum. Dieser vierte Schwerpunkt hat keinen direkten Bezug zu einem einzelnen Ziel, sondern soll vielmehr übergreifend über alle drei Ziele wirken.

Grundlagen